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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Auch in deutschen Gerichtssälen geht es mitunter lustig zu, zumindest aber kopfschüttelnd. Vor allem, wenn manche Klagen, deren Sinn und Notwendigkeit fraglich erscheinen, verhandelt werden. Hierbei sowie bei lokalen und nationalen Vorschriften kann es schon kurios zugehen, wie dem Buch "Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten" der beiden Autoren Rainer Dresen und Anne Nina Schmid zu entnehmen ist.

Von Kuriosem aus der Arbeitswelt und der ganzen Welt wird ebenso berichtet wie Kuriose Klagen aus den USA, merkwürdige Kleidervorschriften, Steuern und Gebühren, Reiseerlebnisse sowie Rechtsvorschriften aus Deutschland.
So geht es unter anderem um einen angestellten Rechtsanwalt, der innerhalb von nur 16 Arbeitstagen ganze sechseinhalb Stunden auf der Toilette zugebracht hat, und daher eine Gehaltskürzung erfahren sollte. Ebenso musste gerichtlich festgestellt werden, ob "Ossis" einen Volksstamm bilden oder nicht. Lokale Vorschriften in Italien besagen, dass man sich in San Remo nicht mit Prostituierten unterhalten darf, im sizilianischen Trapani das Eisschlecken auf der Straße verboten ist und in Pavia unter Strafe steht, wer öffentlich barfuß geht. In Singapur wird das Anbringen von Graffiti mit der Prügelstrafe geahndet. Seit 1954 ist im französischen Chateauneuf-du-Pape UFOs verboten, das Stadtgebiet zu überfliegen oder dort zu landen, bei Zuwiderhandlung wird das Flugobjekt abgeschleppt. In Kanada ist es verboten, Hexerei zu praktizieren oder die Zukunft vorherzusagen. In japanischen U-Bahnen ist es verboten, seinen Nebensitzer durch Zeitunglesen zu belästigen. Ebenso gibt es in den USA nach zahlreichen Klagen kuriose Warnhinweise, die vor weiteren Unfällen (und Klagen) schützen sollen: bei Einnahme von Schlafmitteln wird vor Müdigkeit gewarnt, Bügeleisen sollten nicht am Körper verwendet werden und Badezusatz sollte nur äußerlich angewendet werden.

Die 157 Seiten kurioser Rechtsurteile, Vorschriften und Warnhinweisen eignen sich zum Durchlesen und immer wieder Durchblättern, und werden durch mehrseitige Rechtsquize aufgelockert.
Eine kurzweilige und vergnügliche Lektüre stellt das Büchlein "Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten" auf jeden Fall dar. Es eignet sich bestens als Geschnek für Juristen und Amtsschimmel, und für alle, die Spaß an kuriosen Vorschriften haben.

Pascal May